Zertifikatsverlängerung
Bei Nachweis anerkannter Fortbildungstage erteilt die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) Zertifikatsverlängerungen. Die Veranstaltungen müssen innerhalb der Zertifikatsperiode absolviert werden. Pro Jahr rechnet die VKF Ihnen maximal drei Fortbildungstage an. Damit garantiert die VKF eine laufende Aktualisierung Ihres Fachwissens.
Ein Überblick über alle anerkannten Bildungsangebote zur Rezertifizierung finden Sie auf der Seite Anerkannte Bildungsangebote zur Rezertifizierung. Veranstaltungen müssen auf jeden Fall von der VKF anerkannt sein, um sie an Zertifikatsverlängerungen anrechnen zu lassen (AGB > Anforderungen an anerkannte Veranstaltungen).
Vorgehen
Den Antrag zur Zertifikatsverlängerung können Sie frühestens 6 Monate vor Zertifikatsablauf einsenden. Dazu müssen Sie sich in Ihrem Profil anmelden und im Register «Meine Zertifikate» die Zertifizierung bearbeiten. Ihre Teilnahmebestätigungen können Sie jederzeit hochladen. Auf der Teilnahmebestätigung muss der Name der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, der Titel, die behandelten Themen, das Datum sowie die Dauer der Veranstaltung aufgeführt sein.
Für die Verlängerung fallen Kosten an. Bitte konsultieren Sie die Gebührenordnung.
Anzahl notwendiger Fortbildungstage
Zertifikat | Gemäss Reglementierung |
Brandschutzexpertin / Brandschutzexperte VKF | 10 |
Brandschutzfachfrau / Brandschutzfachmann VKF | 5 |
Fachperson für Brandmeldeanlagen VKF | 5 |
Fachperson für Wasserlöschanlagen VKF | 5 |
Fachperson Gebäudeschutz Naturgefahren VKF | 5 |
Fachperson äusserer Blitzschutz VKF | 2.5 |
Sicherheitsbeauftragte/r Brandschutz VKF | 2.5 |
Applikateur/in dämmschichtbildende Brandschutzsysteme VKF | 2.5 |