AGB für Fortbildungsveranstalter

Anforderungen an anerkannte Veranstaltungen

Veranstaltungen werden von der VKF als Weiterbildung im Rahmen der VKF-Ausbildungen anerkannt, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

Mögliche Themen

Die vorgenannte Veranstaltung muss einen oder mehrere der folgenden Punkte zum Inhalt haben:

Präventiver Brandschutz:

  • Fachübergreifender präventiver Brandschutz,
  • Fachspezifische Themen innerhalb des Brandschutzes,
    Beispiele: Wasserlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Innovation im Brandschutz
  • Interdisziplinäre Themen des Brandschutzes,
    Beispiele: Projektmanagement im Brandschutz, Ingenieurmethoden für den Brandschutz, Qualitätssicherung im Brandschutz
  • Produkteschulungen inkl. Anwendung im Brandschutz (sofern nicht herstellerspezifisch).

Prävention Naturgefahren:

  • Grundlagen des Objektschutzes gegen Naturgefahren,
  • Hochwasser und Starkregen,
  • Prävention gegen Rutschungen, Murgänge, Steinschlag, Lawinen oder Schneelast,
  • Prävention gegen tektonische Einflüsse.

Voraussetzungen

  • Konformität zu VKF-Richtlinien, Schweizer Gesetzen, Verordnungen sowie von der VKF anerkannten Stand-der-Technik-Papieren.
  • Inhalt und Thema der Veranstaltung haben aktuell und für den Bereich des Brandschutzes bzw. der Naturgefahren relevant zu sein.
  • Fortbildungen auf dem Gebiet allgemeiner Betriebsanforderungen wie Krisenmanagement, allgemeine Sicherheit oder Kommunikation werden nicht anerkannt.
  • Fortbildungen im Ausland können nur dann anerkannt werden, wenn sie sich auf rein technische Aspekte beziehen. Ausländische Veranstaltungen mit Bezug zu Normen und Richtlinien, die in der Schweiz keine Anwendung finden, können nicht anerkannt werden.
  • Messen und Ausstellungen werden nicht als Fortbildung anerkannt. Ausnahme hiervon sind Seminare, die anlässlich von Messen veranstaltet werden und die übrigen Voraussetzungen wie Teilnahmebestätigung und Mindestdauer erfüllen.
  • Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen: Verkaufs- und Werbeveranstaltungen sowie Verkaufsschulungen werden nicht anerkannt.
  • Brandschutz einerseits und Prävention gegen Naturgefahren andererseits sind zwei verschiedene und voneinander unabhängige Bereiche. Die Anerkennung wird nur für den korrespondierenden Bereich erteilt.

Dauer der Veranstaltung

Veranstaltungen werden ab einer Dauer von mindestens drei Lektionen à 45 Minuten (exklusive Pausen) anerkannt. Ab der genannten Dauer zählen sie als halbtägige Veranstaltungen. Dauern sie mindestens sechs Lektionen à 45 Minuten (exklusive Pausen) gelten sie als ganztägige Veranstaltungen.

Einzureichende Unterlagen

  • Detailliertes Veranstaltungsprogramm,
  • Referierendenliste mit vollständigen Angaben zur Qualifikation, wie insbesondere Firma, Beruf, Abschlüsse und Berufserfahrung.

Zusätzliche Anforderungen

Organisation

  • Für die Veranstaltung ist durch den Veranstalter eine Teilnahmebestätigung auszustellen. Die Teilnahmebestätigung beinhaltet den Namen der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, den Titel, die behandelten Themen, das Datum sowie die Dauer der Veranstaltung.
  • Die Veranstaltung muss in einer geeigneten Infrastruktur durchgeführt werden und die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften einhalten.

Frist

Damit der Antrag fristgerecht bearbeitet und die Veranstaltung gegebenenfalls anerkannt werden kann, ist ersterer bis spätestens vierzig Tage vor Ausschreibung bzw. Einladungsversand bei der VKF einzureichen. Die Gebühr ist fristgerecht zu überweisen.

Publikation

Die VKF veröffentlicht eine Liste der anerkannten Fort- und Weiterbildungen auf Ihrer Homepage. Auf die Veröffentlichung besteht kein Anspruch. Falls der Antrag lediglich der Anerkennung dienen und eine Veröffentlichung nicht stattfinden soll, kann dies über das Kästchen «Keine Publikation» gewünscht werden (z.B. bei firmeninternen Kursen oder geschlossenem Publikum).

Gebühren

Pro Veranstaltung wird eine Grundgebühr von CHF 170.- pro Anerkennung/Kalenderjahr erhoben. Mehrere Durchführungen des anerkannten Events im gleichen Jahr werden ebenfalls publiziert. Für diese wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- je Durchführung erhoben. Die Gebühren gelten pauschal für Analyse, Anerkennung, Publikation und administrativen Aufwand.

Label VKF

Die VKF gewährt Veranstaltern von anerkannten Fort- und Weiterbildungen das Recht, das Label (nicht jedoch das Firmenlogo) der VKF für Informationszwecke zu verwenden.

Das Label und das Reglement mit den detaillierten Nutzungsbedingungen finden Sie unter www.vkg.ch/label.