AGB für Fortbildungsveranstalter

Anforderungen an anerkannte Veranstaltungen

Veranstaltungen werden von der VKF als Weiterbildung im Rahmen der VKF-Ausbildungen anerkannt, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

Mögliche Themen

Die vorgenannte Veranstaltung muss einen oder mehrere der folgenden Punkte zum Inhalt haben:

Präventiver Brandschutz:

  • Fachübergreifender präventiver Brandschutz,
  • Fachspezifische Themen innerhalb des Brandschutzes,
    Beispiele: Wasserlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Innovation im Brandschutz
  • Interdisziplinäre Themen des Brandschutzes,
  • Beispiele: Projektmanagement Brandschutz, Ingenieurmethoden Brandschutz, Qualitätssicherung Brandschutz
  • Produkteschulungen inkl. Anwendung im Brandschutz (nicht Herstellerspezifisch),

Prävention Naturgefahren:

  • Grundlagen, Objektschutz gegen Naturgefahren
  • Hochwasser und Starkregen
  • Rutschungen, Murgänge, Steinschlag, Lawinen, Schneelast
  • Tektonische Einflüsse

Voraussetzungen

  • Konformität zu VKF-Richtlinien, Schweizer Gesetzen und Verordnungen.
  • Inhalt und Thema der Veranstaltung haben aktuell und für den Bereich des Brandschutzes oder der Naturgefahren relevant zu sein. Fortbildungen auf dem Gebiet allgemeiner Betriebsanforderungen wie Krisenmanagement, Sicherheit oder Kom- munikation werden nicht anerkannt.
  • Fortbildungen im Ausland können nur dann anerkannt werden, wenn sie sich auf den technischen Aspekt beziehen. Ausländische Veranstaltungen mit Bezug zu Normen und Richtlinien, die in der Schweiz keine Anwendung finden, können nicht anerkannt werden.
  • Messen und Ausstellungen werden nicht als Fortbildung anerkannt. Ausnahme hier- von sind Seminare, die anlässlich von Messen veranstaltet werden und die übrigen Voraussetzungen wie Teilnahmebestätigung und Mindestdauer erfüllen.
  • Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen: Verkaufs- und Werbeveranstaltun- gen sowie Verkaufsschulungen werden nicht anerkannt.
  • Brandschutz und Prävention Naturgefahren sind zwei verschiedene und getrennte Bereiche. Die Fortbildung wird nur für den korrespondierenden Bereich anerkannt.

Dauer der Veranstaltung

Veranstaltungen werden erst ab einer Dauer von mindestens drei Lektionen à 45 Minuten (exklusive Pausen) anerkannt. Die Kumulation ist nicht zulässig. Ab der genannten Dauer zählen sie als halbtägige Veranstaltungen. Dauern sie mindestens sechs Lektionen à 45 Minuten (exklusive Pausen) gelten sie als ganztägige Veranstaltungen.

Einzureichende Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und rechtsgültig unterschriebenes sowie gestempeltes VKF-Antragsformular,
  • Detailliertes Veranstaltungsprogramm,
  • Referentenliste mit vollständigen Angaben zur Qualifikation, wie insbesondere Firma, Beruf, Abschlüsse und Berufserfahrung.

Zusätzliche Anforderungen

Organisation

  • Für die Veranstaltung ist durch den Veranstalter eine Teilnahmebestätigung auszustellen. Die Teilnahmebestätigung beinhaltet den Namen des Teilnehmers, Titel, Themen der Veranstaltung sowie Datum und Dauer der Veranstaltung.
  • Die Veranstaltung muss in einer geeigneten Infrastruktur durchgeführt werden und die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften einhalten.

Frist

Damit der Antrag fristgerecht bearbeitet und die Veranstaltung gegebenenfalls anerkannt werden kann, ist ersterer bis spätestens vierzig Tage vor Ausschreibung bzw. Einladungsversand bei der VKF eingehen. Die Gebühr ist fristgerecht zu überweisen.

Publikation

Die VKF veröffentlicht eine Liste der anerkannten Fort- und Weiterbildungen auf Ihrer Homepage. Auf die Veröffentlichung besteht kein Anspruch. Falls der Antrag lediglich der Anerkennung dienen und eine Veröffentlichung nicht stattfinden soll, kann dies über das Feld „Keine Veröffentlichung“ auf Seite 1 gewünscht werden (z.B. bei firmeninternen Kursen oder geschlossenem Publikum).

Gebühren

Pro Veranstaltung wird eine Grundgebühr von CHF 170.- pro Anerkennung/Kalenderjahr erhoben. Mehrere Durchführungen des anerkannten Events im gleichen Jahr werden ebenfalls publiziert. Für diese wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- je Durchfüh- rung erhoben. Die Gebühren gelten pauschal für Analyse, Anerkennung, Publikation und administrativen Aufwand.

Label VKF

Die VKF gewährt Veranstaltern von der VKF für die Verlängerung des VKF-Zertifikats anerkannten Weiterbildungen das Recht, das Label (nicht jedoch das Firmenlogo der VKF) für Informationszwecke zu verwenden.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.vkg.ch/label